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Bürgerrechtsausschuss

Der Bürgerrechtsausschuss besteht aus drei Mitgliedern des Stadtrats und ist gemäss Art. 33a der Geschäftsordnung des Stadtrats zuständig für:

  • die Antragstellung an den Stadtrat für die Einbürgerung in das Gemeindebürgerrecht von Schweizerinnen und Schweizern;
  • die Antragstellung an den Stadtrat für die Entlassung aus dem Gemeindebürgerrecht von Schweizerinnen und Schweizern;
  • die Antragstellung an den Stadtrat für die Aufnahme in das Gemeindebürgerrecht von ausländischen Staatsangehörigen im ordentlichen Einbürgerungsverfahren ohne Anspruch;
  • die Antragstellung an den Stadtrat für die Aufnahme in das Gemeindebürgerrecht von ausländischen Staatsangehörigen im ordentlichen Einbürgerungsverfahren mit Anspruch;
  • die Entscheidung über Sistierungen von Gesuchen in sämtlichen Einbürgerungsverfahren;
  • die Antragstellung an den Stadtrat für Ablehnungen im ordentlichen Einbürgerungsverfahren;
  • die Durchführung des erleichterten Einbürgerungsverfahrens;
  • den Entscheid über die generelle Durchführung von externen Prüfungen im ordentlichen; Einbürgerungsverfahren (wie z. B. Deutsch- oder Gesellschaftskenntnisprüfungen);
  • die Ausgestaltung des Einbürgerungsverfahrens;
  • die Befreiung von der externen Prüfung infolge Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse gemäss übergeordnetem Recht sowie die Festlegung von Sonderregelungen.


Walter Walder Christine (Präsident)
Vogel Remo (Vize-Präsident)
Elliscasis-Fasani Sandra (Mitglied)
Schuler Jürg (Mitglied)

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