Der seit rund 36 Jahren bestehende Hans Trachsler-Fonds, herrührend aus einem Legat des im Jahre 1954 in Mailand verstorbenen Hans David Ludwig Trachsler, wird in der Rechnung des Politischen Gutes geführt und hat folgende Zweckbestimmung:
Der Hans Trachsler-Fonds wird für „guttätige Zwecke“ in der Stadt Wetzikon verwendet, nach sorgfältiger Prüfung und Gutdünken der Fonds-Kommission.
Es werden vorwiegend Gesuche für Projekte von gemeinnützigen Vereinen im Jugend, Alters- und Sozialbereich unterstützt.
Gesuche für Einzelpersonen werden nur ausnahmsweise bewilligt; sollte ein solches Gesuch einer Einzelperson bewilligt werden, wird immer eine Eigenleistung vom Gesuchsteller erwartet.
1. Zweckbestimmung des Fonds
Der Hans Trachsler-Fonds wird für „guttätige Zwecke“ in der Stadt Wetzikon verwendet, nach sorgfältiger Prüfung und Gutdünken der Fonds-Kommission.
Es werden vorwiegend Gesuche für Projekte von gemeinnützigen Vereinen im Jugend, Alters- und Sozialbereich unterstützt.
Gesuche für Einzelpersonen werden nur ausnahmsweise bewilligt; sollte ein solches Gesuch einer Einzelperson bewilligt werden, wird immer eine Eigenleistung vom Gesuchsteller erwartet.
2. Mittelverwendung
In der Regel steht eine jährliche Limite von 26‘000 Franken zur Verfügung (Durchschnittswert der Jahre 2004 - 2014). Die Kommission Hans Trachsler-Fonds überwacht seit der Ersteinlage das angesparte Kapital sowie die gewährten Darlehen. In bestimmten Fällen ist es möglich, verzinste sowie auch zinslose Darlehen zu sprechen, die in moderaten Raten zurückbezahlt werden und dadurch das Fondsvermögen und die jährliche Ausgabenlimite nicht belasten. Falls in einem Jahr die vollständige jährliche Limite nicht verbraucht wird, steht dem Fonds das Geld in den Folgejahren zur Verfügung.
Das weitere Fondsvermögen kann nur bei ausserordentlichen Ausgaben angezerrt werden. Für diese Ausgaben ist die Einstimmigkeit der Kommissionsmitglieder Voraussetzung.
3. Zusammensetzung der Fonds-Kommission
Die Kommission Hans Trachsler-Fonds setzt sich aus sechs Personen zusammen:
zwei Vertreter werden durch die reformierte Kirchenpflege gewählt
zwei Vertreter werden durch die Sozialbehörde gewählt
ein Vertreter wird durch den Stadtrat gewählt (Vorsitz der Kommission)
der Leiter Finanzen oder eine von ihm delegierte Fachperson steht als Sekretär und Berater zur Verfügung.
4. Fondsverwaltung
Der Hans Trachsler-Fonds wird in der Rechnung des Politischen Gutes der Stadt Wetzikon geführt. Die Fondsverwaltung obliegt dem Bereich Finanzen.
5. Konstituierung
Die Kommission konstituiert sich selbst. Der Vertreter des Stadtrates wird beauftragt, nach den Stadtratswahlen zu einer ersten Sitzung einzuladen.
6. Aufgaben der Kommission
Die Kommission entscheidet auf Antrag des Leiters Finanzen oder einer von ihm delegierten Fachperson über die Anlage des Fondsvermögens.
Die Kommission genehmigt die Jahresrechnung.
Die Kommission entscheidet über die Mittelverwendung.
Dieses Reglement wurde am 27. September 2016 durch die Kommission Hans Trachsler-Fonds sowie durch Beschluss des Stadtrates vom 5. Oktober 2016 genehmigt und ist ab 1. Januar 2017 gültig.