Gemäss Art. 17 Abs. 1 lit. 12 der Gemeindeordnung erlässt das Parlament die Umwelt- und Energiestrategie durch die Festsetzung von Zielen. Die energiepolitischen Ziele 2030/2050 wurden am 14. März 2022 durch das Parlament festgesetzt, am 29. Januar 2024 folgte die Festsetzung der umweltpolitischen Ziele.