Für Schweizerinnen und Schweizer
- Wenn Ihr gesetzlicher Wohnsitz nicht im Kanton Zürich ist, benötigen wir eine Wohnsitzbestätigung.
- Pass oder ID-Karte im Original
Für ausländische StaatsangehörigeFür ausländische Staatsangehörige braucht es in der Regel andere Unterlagen. Füllen Sie bitte den Fragenbogen aus und lassen uns diesen per Mail oder Post zukommen, damit wir Sie bezüglich der Papiere beraten können. Bitte beachten Sie dazu auch die unter dem Titel "Wichtig" aufgeführten Informationen (siehe unten).
Fragebogen für ausländische StaatsangehörigeSobald wir im Besitz des ausgefüllten Fragebogens sind, lassen wir Ihnen eine Wegleitung zukommen, in welcher die Dokumente aufgeführt sind, welche wir benötigen. Diese sind immer im Original und gemäss genauem Wortlaut einzureichen. Sofern diese nicht in Deutsch abgefasst sind, ist eine Übersetzung nötig. Werden die Dokumente in der Schweiz übersetzt, muss der Übersetzer seine Unterschrift notariell beglaubigen lassen und die Ausstandsregeln beachten (Art. 89 Abs. 3 ZStV).
Stellen Sie uns Ihre Dokumente bitte vorgängig unter Angabe der gewünschten Dienstleistung und Ihren Kontaktangaben mit der Post zu (Zivilstandsamt Wetzikon, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon). Falls Sie die Dokumente persönlich abgeben, besteht keine Anrecht auf sofortige Bearbeitung oder Überprüfung der Unterlagen.
Verlobte, die nicht Schweizerbürgerinnen oder Schweizerbürger sind, legen zusätzlich ein Dokument zum Nachweis der Rechtmässigkeit ihres Aufenthaltes in der Schweiz bis zum voraussichtlichen Zeitpunkt der Trauung bei.
Für Ihre Bemühungen bedanken wir uns bereits zum Voraus.
Wichtig!Es kann sein, dass Ihre Daten bereits im elektronischen Personenstandsregister erfasst sind. In diesem Fall benötigen ausländische Staatsangehörige nicht alle Dokumente gemäss Wegleitung. Wir empfehlen Ihnen deshalb, vor dem Ausfüllen des Fragebogens via Telefon oder Mail unter Angabe des Familien- und Vornamens, des Geburtsdatums, der Staatsangehörigkeit sowie der Wohnadresse beim Zivilstandsamt Wetzikon abzuklären, ob dies der Fall ist.