Angehörige von nicht in Wetzikon oder in unserem Zivilstandskreis wohnhaften verstorbenen Personen wenden sich bitte an das Bestattungsamt des gesetzlichen Wohnsitzes der/des Verstorbenen.
Der Tod ist jedoch zwingend und in jedem Fall innert zwei Werktagen dem Zivilstandsamt Wetzikon zu melden (Heime, Spitäler, Polizei schriftlich; Private persönlich). Gleichzeitig muss das Original der ärztlichen Todesbescheinigung abgegeben werden, damit das Zivilstandsamt Wetzikon die Beurkundung vornehmen kann.