Es besteht auch die Mögilchkeit, für den Unterhalt und die Bepflanzung des Grabes während der gesetzlichen Ruhefrist von 20 Jahren eine Vereinbarung abzuschliessen. Die Bepflanzung erfolgt zwei- bis dreimal im Jahr (gemäss Absprache mit der Leiterin des Friedhofs).
Derzeitige Ansätze:
- CHF 170.00/Jahr für Urnengrab mit liegender Grabplatte (= CHF 3'400.00 für 20 Jahre)
- CHF 190.00/Jahr für Urnengrab mit stehendem Grabstein (= CHF 3'800.00 für 20 Jahre)
- CHF 200.00/Jahr für Erdgrab (= CHF 4'000.00 für 20 Jahre)
Der Betrag wird in den gemeinsamen Grabfonds der Gemeinde eingelegt. Zinsen werden keine bezahlt, aber auch keine Verwaltungskosten verrechnet.