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Grabfonds

Es besteht auch die Mögilchkeit, für den Unterhalt und die Bepflanzung des Grabes während der gesetzlichen Ruhefrist von 20 Jahren eine Vereinbarung abzuschliessen. Die Bepflanzung erfolgt zwei- bis dreimal im Jahr (gemäss Absprache mit der Leiterin des Friedhofs).


Derzeitige Ansätze:

  • CHF 170.00/Jahr für Urnengrab mit liegender Grabplatte (= CHF 3'400.00 für 20 Jahre)
  • CHF 190.00/Jahr für Urnengrab mit stehendem Grabstein (= CHF 3'800.00 für 20 Jahre)
  • CHF 200.00/Jahr für Erdgrab (= CHF 4'000.00 für 20 Jahre)


Der Betrag wird in den gemeinsamen Grabfonds der Gemeinde eingelegt. Zinsen werden keine bezahlt, aber auch keine Verwaltungskosten verrechnet.

Friedhof

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