Die Abteilung Sicherheit stellt Dauerparkkarten (nur tagsüber, Nachtparkgebühren sind nicht inbegriffen) aus. Diese Parkkarte ist auf allen von der Stadt Wetzikon mit Parkuhren versehenen Plätzen gültig.
Bei zeitlich beschränkten Parkplätzen darf die angegebene Parkzeit nicht überschritten werden. Allfällige Nachtparkierungsgebühren sind zusätzlich zu entrichten. Nach Ablauf hat sich der Inhaber selber um die Erneuerung der Karte zu bemühen. Eine physische Parkkarte gibt es nicht mehr. Die Kontrollschildnummern sind bei uns digital hinterlegt.
Berechtigt für den Bezug der "Wetziker-Parkkarte" sind:
- Einwohnerinnen und Einwohner mit Wohnsitz oder Wochenaufenthalt in Wetzikon
- Ortsansässige Geschäfts- und Gewerbebetriebe sowie ortsansässige Handwerkerinnen und Handwerker
- Handwerkerinnen und Handwerker im Zusammenhang mit Bau-/Handwerker-Arbeiten in Wetzikon
- in Wetzikon Angestellte (beim Bestellprozess bitte unter "Bemerkungen" Arbeitgeber aufführen)
Kosten: pro Monat CHF 60.00, 6 Monate: CHF 300.00, 12 Monate: CHF 600.00.
Auswärtige Personen können keine "Wetziker-Parkkarte" erwerben. Sie können lediglich eine P+R-Parkkarte beziehen. Diese berechtigt auf dem P+R-Parkplatz Rapperswilerstrasse, dem P+R-Parkplatz Guyer-Zeller-Strasse und auf der Guyer-Zeller-Strasse zu parkieren.
Die Gebühren richten sich nach dem Gebührentarif der Stadt Wetzikon vom 1. Januar 2018 (ab Seite 35).
In der Stadt Wetzikon ist es gestattet, Fahrzeuge aller Art oder Fahrzeuganhänger (Wohnwagen, Lastwagenanhänger, usw.) nachts regelmässig auf öffentlichem Grund oder allgemein zugänglichen Parkplätzen der Stadt abzustellen.
Die Bewilligung ist mit dem Erlass des Reglements allen Fahrzeugbesitzern erteilt, die mangels anderer Parkierungsmöglichkeiten auf einen gesteigerten Gemeingebrauch öffentlichen Grundes angewiesen sind.
Die Gemeindeversammlung hat im Jahre 1995 dem Reglement über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund zugestimmt.
Für die Bewilligung ist eine Gebühr zu entrichten. Diese beträgt monatlich
- Fr. 30.00 für leichte Motorwagen, Anhänger für leichte Motorwagen, dreirädrige Motorfahrzeuge und alle andern Fahrzeuge, die dauernd auf öffentlichem Grund abgestellt sind
- Fr. 50.00 für schwere Motorwagen, Anhänger für schwere Motorwagen, Spezialfahrzeuge und Gesellschaftswagen
Diese Gebühren werden quartalsweise (3 Monate), rückwirkend und automatisch durch die Abteilung Sicherheit in Rechnung gestellt. Eine Garantie für einen festen bzw. freien Parkplatz kann jedoch nicht gewährleistet werden.
Die Parkkarten können Sie direkt beim Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich bestellen.