Gemäss § 10 des Melde- und Registergesetzes (MERG) beträgt die Meldefrist 14 Tage ab Eintritt des Ereignisses.
Sofern Sie Ihre Wohnadresse innerhalb der Stadt Wetzikon wechseln, haben Sie dies innert 14 Tagen entweder persönlich bei den Einwohnerdiensten im Stadthaus zu melden oder den Umzug über den eUmzugCH vorzunehmen.
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Wohnungsausweis oder Mietvertrag
Wichtig:Diese Dienstleistung ist für ausländische Staatsangehörige gebührenpflichtig:
- Drittstaaten: Erwachsene und Kinder Fr. 30.00
- EU/EFTA Staaten: Fr. 30.00 für Erwachsene und Fr. 20.00 für Kinder
Bitte vergessen Sie nicht, Ihre Adressänderung auch bei den Stadtwerken zu melden.
Falls Sie zudem alleine mit Ihren Kindern umziehen, bitten wir Sie, zusätzlich die Erklärung über die elterliche Sorgerecht und zur Wohnadresse Minderjähriger auszufüllen und am Schalter mitzubringen oder direkt elektronisch in der Umzugsmeldung (eUmzug) hochzuladen.