Damit wir den Wegzug in unseren Registern verarbeiten können, haben Sie sich innert 14 Tagen abzumelden. Sie können dies entweder mittels eUmzugCH vornehmen oder persönlich am Schalter der Einwohnerdienste vorbeikommen.
Bitte denken Sie daran, sollten Sie die Ummeldung nicht über eUmzug vornehmen, Sie sich bei den Einwohnerdiensten Ihres neuen Wohnorts innert 14 Tagen nach dem erfolgten Zuzug auch wieder anzumelden.
Wichtig: Sofern Sie ins Ausland wegziehen, kann der der eUmzugZH nicht benutzt werden. In einem solchen Fall ist der Wegzug persönlich am Schalter der Einwohnerdienste zu melden.
Bitte vergessen Sie nicht, Ihre Adressänderung auch bei den Stadtwerken zu melden.
Falls Sie zudem alleine mit Ihren Kindern umziehen, bitten wir Sie, zusätzlich die Erklärung über die elterliche Sorgerecht und zur Wohnadresse Minderjähriger auszufüllen und am Schalter mitzubringen oder direkt elektronisch in der Umzugsmeldung (eUmzug) hochzuladen.