Amtliche Publikationen
Freitag, 23.02.2024
Ersatzlose Aufhebung von Verkehrsbaulinien Aubrigstrasse, kommunale Festsetzung, Genehmigung
Mit Verfügung Nr. 8501/2024 vom 1. Februar 2024 hat die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich die mit Beschluss Nr. 2023/39 vom 4. Dezember 2023 von der Planungskommission der Stadt
Wetzikon beschlossene teilweise ersatzlose Aufhebung der Verkehrsbau- und Niveaulinien RRB Nr. 4333/1961 entlang der Aubrigstrasse, Abschnitt Gewerbeschulstrasse bis Kat. Nr. 4632, gemäss
den eingereichten Akten genehmigt.
Die Unterlagen liegen ab dem 23. Februar 2024 während 30 Tagen zur Einsicht auf und können im Stadthaus beim Schalter "Bau + Planung" im 4. OG während den ordentlichen Öffnungszeiten oder unter den amtlichen Publikationen eingesehen werden. Für die Einsichtnahme vor Ort empfehlen wir eine frühzeitige telefonische Voranmeldung unter Tel. 044 931 32 34.
Gegen den Beschluss der Planungskommission sowie gegen den Genehmigungsentscheid der kantonalen Volkswirtschaftsdirektion kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schrift-
lich Rekurs beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, erhoben werden (§§ 329 ff. PBG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit wie möglich beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Stadt Wetzikon, Geschäftsbereich Bau, Planung + Umwelt