Stadtrat
Freitag, 28.03.2025
An der Sitzung vom 12. März 2025 behandelte der Stadtrat folgende Traktanden:
Teilrevision Entschädigungsverordnung geht ans Parlament
Antrag und Weisung für die Teilrevision der Entschädigungsverordnung auf die nächste Amtsdauer 2026 bis 2030 werden genehmigt und dem Parlament zur Beschlussfassung unterbreitet. Insbesondere das System mit einer fixen Jahresentschädigung pro Mitglied und einem zusätzlich verteilbaren Entschädigungspool, hat sich vermehrt als schwierig und ineffizient erwiesen, da ausserordentliche Belastungen nur schwer messbar und ressortübergreifend gerecht bewertbar sind. Zudem ist die zeitliche Beanspruchung für Mitglieder des Stadtrats in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Eine seriöse Ausübung des Amts ist neben einer Vollzeit-Beschäftigung kaum mehr möglich. Der Stadtrat ist überzeugt, mit der Teilrevision eine ausgewogene Entschädigungsverordnung zu präsentieren, welche fair und transparent ist, das Milizsystem stärkt und die Attraktivität von Exekutivmandaten sichert. Zudem wird die Bemessungsgrundlage für die Jahresentschädigung für das Friedensrichteramt aktualisiert und in der Entschädigungsverordnung festgehalten. (SRB 2025/42)
Kredit für kurzfristige bauliche Massnahmen auf dem Migros-Vorplatz bewilligt
Mit der laufenden Planung zur Aufwertung des Zentrums Oberwetzikon steht ein attraktives und lebendiges Zentrum in Aussicht. Das Projekt ist abhängig vom Ersatzneubau des Migros "Oberland Märt" und dem kantonalen Strassenprojekt. Deshalb kann das Zentrum Oberwetzikon voraussichtlich erst 2030/2032 komplett aufgewertet werden. Für kurzfristige bauliche Massnahmen auf dem Migros-Vorplatz hat der Stadtrat einen Kredit von 90'000 Franken bewilligt. Der Fokus liegt dabei auf der ehemaligen, nicht mehr nutzbaren WC-Anlage, die zurückgebaut werden soll. Als weitere Verbesserungsmassnahme wird der Migros-Vorplatz übersichtlicher gestaltet, indem unnötige Ausstattungselemente wie Abfalleimer und Tafeln entfernt oder an einen anderen Ort verschoben werden. Dadurch kommen die Gestaltungselemente wie die Möblierung und Pflanzentröge besser zu Geltung. (SRB 2025/44)
Kantonaler Richtplan: Vernehmlassung Teilrevision 2024 und Teilrevisionen des Planungs- und Baugesetzes sowie Änderung des Strassengesetzes
Der Stadtrat konnte zum kantonalen Richtplan Stellung nehmen. Der Stadt ist es ein Anliegen, unnötige Lichtemissionen zu vermeiden bzw. zu reduzieren. Die Stadt bezweifelt, ob die Ausweisung lichtempfindlicher Gebiete im Siedlungsgebiet, wie es der Richtplan vorsieht, ein geeignetes Instrument ist, um Lichtemissionen zu reduzieren. Zudem sieht der Kanton im Richtplan vor, einen Reservestandort für die Deponie in Rüti (Goldbach) zu vermerken – und zwar in Hinwil (Bodenweid) im Grenzgebiet zur Stadt Wetzikon. Die Stadt ist sich bewusst, dass eine konkrete Interessensabwägung über einen Deponiestandort erst auf Stufe Gestaltungsplan und noch nicht auf Stufe Richtplanung vorgenommen wird. Die Stadt ist aber auch der Auffassung, dass dem Deponiestandort Hinwil (Bodenweid) aufgrund aktueller Erkenntnisse gewichtige öffentliche Interessen gegenüberstehen, die gegen den Standort sprechen. (SRB 2025/45)
Antrag und Bericht zum Postulat "Photovoltaik-Kostenstelle eröffnen" gehen ans Parlament
Der Stadtrat prüfte im Rahmen des Postulats, ob sämtliche Photovoltaik-Anlagen der Stadt, die bei den einzelnen Liegenschaften integriert sind, in einer Kostenstelle zusammengeführt werden können. Hauptmotiv des Postulats war, jederzeit funktionstüchtige städtische Photovoltaikanlagen mit bestmöglicher Stromgewinnung zu haben. Die wird seit Jahren durch die Abteilung Immobilien sichergestellt. Neu werden die Stromproduktion und Einnahmen der städtischen Photovoltaik-Anlagen jeweils monatlich erfasst und im Geschäftsbericht der Stadt Wetzikon veröffentlicht.
(SRB 2025/47)
Vernehmlassung Parlamentarische Initiative des Kantonsrats zur Notstandgesetzgebung
Mit Schreiben vom 5. Dezember 2024 erhielt unter anderem die Stadt Wetzikon die Gelegenheit, sich zur Parlamentarischen Initiative der Geschäftsleitung des Kantonsrats betreffend Notstandsgesetzgebung zu äussern. Zentral ist, dass die Regierung in Notstandsituationen schnell und adäquat reagieren kann. Gemäss der Zürcher Geschäftsordnung muss ein Gesetz oder eine Verordnung, welche als dringlich erklärt wird, die Zustimmung von mindestens 2/3 der anwesenden Mitglieder des Kantonsrats erhalten. Diese Mehrheit soll auch bei der Aufhebung des Notstands gegeben sein. Der Stadtrat begrüsst, dass mit der Vorlage die notwendige Flexibilität im Umgang mit Krisen geschaffen wird. (SRB 2025/48)
Antwort des Postulats "Erneuerung der Zusammenarbeit der Stadt Wetzikon und der Spitex Bachtel AG" geht ans Parlament
Die Spitex-Landschaft ist sehr dynamisch, da sowohl die Nachfrage nach Spitex-Leistungen als auch das Angebot weiterhin steigen. Mit der aktuellen Leistungsvereinbarung hat die Stadt Wetzikon die pflegerischen sowie die nicht-pflegerischen hauswirtschaftlichen Leistungen gemäss Pflegegesetz per 1. Januar 2016 der Spitex Bachtel AG übertragen. Tatsache ist, dass der prozentuale Anteil der Pflegefälle, die in Wetzikon von der Spitex Bachtel AG betreut werden, seit 2023 tendenziell abnimmt. Der Stadtrat beschäftigte sich mit der Frage, ob die Leistungsvergabe an die Spitex Bachtel AG dem öffentlichen Vergaberecht untersteht und kam zum Schluss, dass dies gegeben ist. Auch wenn keine solche Verpflichtung bestünde, erachtet es der Stadtrat als sinnvoll, Dienstleistungsverträge in dieser Grössenordnung auszuschreiben. Deshalb wird der Stadtrat im zweiten Quartal 2025 eine ergebnisoffene Submission für die pflegerischen und nicht-pflegerischen hauswirtschaftlichen Leistungen durchführen und die aktuelle Leistungsvereinbarung mit der Spitex Bachtel AG vom 1. Juni 2017 vorsorglich auf Ende 2026 kündigen. (SRB 2025/49)
Pflegezentrum Wildbach: Tarif- und Taxordnung 2025 wird rückwirkend per 1. Februar 2025 angepasst
Es ist dem Stadtrat ein Anliegen, den Eintritt ins Pflegezentrum Wildbach administrativ möglichst einfach zu gestalten und bei der Preisgestaltung Kosten-/Nutzen-Abwägungen zu berücksichtigen. In diesem Sinne beschliesst der Stadtrat, per 1. Februar 2025 auf den bisherigen Auswärtigenzuschlag zu verzichten und ab 1. April 2025 für neueintretende Kurzaufenthalterinnen und Kurzaufenthalter einen einheitlichen Vorauszahlungsbetrag von 3'000 Franken festzulegen. (SRB 2025/50)
Stellungnahme zur Vernehmlassung zum provisorischen Versorgungsbericht Pflegeheimbettenplanung 2027 und zum Entwurf zur neuen Verordnung über die Planung der stationären Pflegeversorgung
Als Folge der Änderungen in der Verordnung über die Krankenversicherung vom 1. Januar 2022 bereitet die Gesundheitsdirektion im Auftrag des Regierungsrats eine neue Zürcher Pflegeheimliste per 1. Januar 2027 vor. Grundsätzlich befürwortet der Stadtrat Wetzikon die Bestrebungen der Gesundheitsdirektion Zürich, eine differenzierte Pflegeheimliste zu erstellen. Er erkennt aber an diversen Stellen des provisorischen Versorgungsberichts und des Verordnungsentwurfs Anpassungsbedarf. Beispielsweise bei der zu hoch angesetzten Bedarfsprognose, den hohen definierten Anforderungen der spezialisierten Pflegeleitungen und der Akut- und Übergangspflege oder der nicht vollständigen Abbildung der Versorgungsregionen in ihrer neuen Rolle. (SRB 2025/51)
Die Stadtratsbeschlüsse sind online aufgeschaltet.