Öffnungszeiten der Stadt- und Schulverwaltung über die Festtage
Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und einen guten Start ins neue Jahr!
Amtliche Publikationen
Dienstag, 03.12.2024
Mit Beschluss vom 27. November 2024 hat der Stadtrat die Gastarife ab 1. Januar 2025 festgelegt. Diese sind im Internet publiziert (www.stadtwerke-wetzikon.ch). Zudem können die Akten vom 3. Dezember 2024 bis 3. Januar 2025 während der Büroöffnungszeiten bei den Stadtwerken Wetzikon, Schellerstrasse 22, eingesehen werden.
Der Beschluss kann eingesehen werden bei der Stadtkanzlei, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon oder im Internet unter https://www.wetzikon.ch/de/politik/stadtrat/stadtratsbeschluesse/.
Gemäss Art. 14 des Preisüberwachungsgesetzes (PüG) hat sich der Stadtrat eingehend mit der Rückmeldung vom Preisüberwacher vom 8. November 2024 auseinandergesetzt und seine Entscheidungen im Umgang mit der Beurteilung und den Empfehlungen des Preisüberwachers begründet.
Gegen diesen Beschluss kann gestützt auf § 19 Abs. 1 lit. d des Verwaltungsrechtspflegegesetztes (VRG) beim Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, innert 30 Tagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.
Stadtrat Wetzikon