Stadtrat

Beschlüsse aus der Stadtratssitzung vom 12. Juni 2024

Freitag, 28.06.2024

Beschlüsse aus der Stadtratssitzung vom 12. Juni 2024
Beschlüsse aus der Stadtratssitzung vom 12. Juni 2024

An der Stadtratssitzung vom 12. Juni 2024 behandelte der Stadtrat folgende Traktanden:

Kreditabrechnung Fjordstrategie Wetzikon
Die Kreditabrechnung vom 4. Juni 2024 für die Erneuerung und Erweiterung der Fjordstandorte mit Ausgaben von insgesamt Fr. 87'232.85 wird genehmigt. Sie schliesst mit Minderkosten von Fr. 12'767.15 bzw. 12,8 % ab. (SRB 2024/138)

Antwort auf die Interpellation "Nachrüstung Tempo-30-Zone Uster-, Seegräbner-, Buchgrindelstrasse" geht ans Parlament
Im Rahmen der Geschwindigkeitskontrollen durch die Stadtpolizei wurde festgestellt, dass die Übertretungsraten an der Usterstrasse eher höher sind als in den übrigen Tempo-30-Zonen. Zudem wurde bei Beobachtungen vor Ort sowie aufgrund von Rückmeldungen aus der Bevölkerung Optimierungspotenzial bei der Tempo-30-Zone festgestellt, damit ein besserer und reibungsloserer Verkehrsablauf erreicht und Stausituationen vermieden werden können. Die Stadt Wetzikon verfolgt bei der Einführung von Tempo-30-Zonen das Prinzip, dass so wenig bauliche Massnahmen wie möglich, aber so viele wie notwendig, umgesetzt werden. Daher werden jeweils vorausschauend Massnahmen erster und zweiter Priorität geplant. (SRB 2024/139)

Kreditabrechnung Erneuerung und Anpassung Tödistrasse, Abschnitt Usterstrasse bis Weberweg
Die Kreditabrechnung vom 3. Juni 2024 für die Erneuerung der Strasse, Beleuchtung und Entwässerung mit Ausgaben von insgesamt Fr. 1'269'997.68 wird genehmigt. Sie schliesst mit Minderkosten von Fr. 21'002.32 bzw. 1,6 % ab. (SRB 2024/140)

Wahlanordnung Ersatzwahl Mitglied der römisch-katholischen Kirchenpflege im Juni 2024
Für den Rest der laufenden Amtsdauer 2022 – 2026 ist für den Aufgrund eines Rücktritts freiwerdenden Sitz eine Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger für die römisch-katholische Kirchenpflege zu wählen. Die Wahlanordnung wurde am 21. Juni 2024 publiziert. Geht für die zu besetzende Behördenstelle nur ein Wahlvorschlag ein, wird der oder die Vorgeschlagene von der Wahlvorsteherschaft als gewählt erklärt (stille Wahl). Gehen mehrere Vorschläge ein, wird die Urnenwahl am 24. November 2024 durchgeführt. (SRB 2024/141)

Ersatzwahl im Parlament aufgrund des Rücktritts von Naatan Lohrer (FDP)
Für den Rest der Amtsdauer 2022 – 2026 wird Marianne Straub als Nachfolgerin von Naatan Lohrer gewählt, der aus dem Parlament zurückgetreten ist. (SRB 2024/142)

Kredit für Veranstaltung KI-Dialog Wetzikon bewilligt
Für die Durchführung der Veranstaltung KI-Dialog "Roboter – unser neuer Freund und Helfer" wird ein Betrag von 15'000 Franken in eigener Kompetenz des Stadtrats ausserhalb des Budgets 2024 bewilligt. Die Standortförderung Zürioberland wurde angefragt, das erfolgreiche Format des "KI-Dialogs" (eine Initiative des Amts für Wirtschaft (AWI) des Kantons Zürich) ins Zürcher Oberland zu bringen. Für die Standortförderung Zürioberland passt die Veranstaltung zum Wetziker Schwerpunkt "Smart City" und bietet eine geeignete Möglichkeit, das Thema Künstliche Intelligenz der breiten Bevölkerung zugänglich zu machen. Künstliche Intelligenz ist nicht nur Zukunftstechnologie, sondern bereits heute ein immer wichtiger werdendes Thema in der Gesellschaft. Der Diskurs dazu bewegt sich auf sehr hohem Niveau und die Kommunikation gegenüber der Bevölkerung wird oftmals vernachlässigt. Dabei leistet die Bevölkerung, welche als Nutzerinnen und Nutzer von der künstlichen Intelligenz profitiert, auf verschiedenen Ebenen einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung und Verwendung von künstlicher Intelligenz. Der Stadtrat ist der Meinung, dass mit dieser Veranstaltung ein bereits in Teilen des Kantons durchgeführtes, etabliertes und attraktives Veranstaltungsformat nach Wetzikon geholt werden kann, dass den Dialog mit Bevölkerung und Unternehmerinnen bzw. Unternehmern fördern wird. Die Stadt wird über weitere Informationen zur Veranstaltung kommunizieren, sobald diese vorliegen. (SRB 2024/143)

Postulat "Wetzikon inklusiver machen" wird entgegengenommen
Die Erklärung zur Entgegennahme des Postulats "Wetzikon inklusiver machen" und die dazugehörige Stellungnahme werden genehmigt. Der Stadtrat wird im Postulat aufgefordert, Wetzikon inklusiver zu machen. Die Stadt soll sich am Inklusions-Check für Gemeinden im Kanton Zürich beteiligen, um Massnahmen zu prüfen zur Umsetzung für ein hindernisfreies Wetzikon. Seit 2004 gibt es mit dem nationalen Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) einen klaren rechtlichen Rahmen für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in der Schweiz. Der Stadtrat versteht die Anliegen der Postulanten gut. Auch für den Stadtrat ist die der barrierefreie Zugang wie auch die Teilhabemöglichkeit von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft ein wichtiges Anliegen. Zurzeit verfügt die Stadt Wetzikon über keine institutionelle Vorkehrung, welche den Einbezug von Menschen mit Behinderungen in allen Entscheidungsprozesse, die sie betreffen, garantiert. Der Themenbereich Inklusion gehört in der Vision 2040 des Stadtrats zum Handlungsfeld "gesellschaftliche Veränderungen". (SRB 2024/145)

Die Stadtratsbeschlüsse sind online aufgeschaltet.

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