Allgemein
Donnerstag, 12.09.2024
Bäume, Sträucher, Hecken und Pflanzen, deren Astwerk zu weit in Gehwege oder Strassen ragen, behindern die Sicht der Verkehrsteilnehmer und gefährden Fussgänger und Fahrzeuge. Zudem behindern sie die Arbeiten des Strassenunterhalts bei der Reinigung und beim Winterdienst.
Darum ist es wichtig, die Bepflanzung an öffentlichen und privaten Strassen und Wegen regelmässig zu stutzen. Sie ist so unter der Schere zu halten, dass der Lichtraum in der Höhe im Fahrbahngebiet mindestens 4.5 m und im Bereich von Trottoirs, Fuss- und Velowegen mindestens 2.65 m beträgt (Skizze unten).
Die zuständige Behörde behält sich vor, bei Nichteinhalten der einschlägigen Bestimmungen den Grundeigentümer schriftlich darüber in Kenntnis zu setzen und eine Frist zur Herstellung des ordnungsgemässen Zustandes zu setzen.
Weitere Informationen sind in der Verkehrserschliessungsverordnung zu finden.