Barrierefrei-Menü
Schrift
NormalGrossSehr gross
Kontrast
NormalStark
Dunkelmodus
AusEin
Bilder
AnzeigenAusblenden
Animationen
ErlaubenStoppen
Vorlesen
Vorlesen starten
Vorlesen pausieren
Stoppen

Allgemein

Aufforderung zum Rückschnitt von Bepflanzungen an Strassen und Wegen

Donnerstag, 12.09.2024

Aufforderung zum Rückschnitt von Bepflanzungen an Strassen und Wegen
Aufforderung zum Rückschnitt von Bepflanzungen an Strassen und Wegen

Bäume, Sträucher, Hecken und Pflanzen, deren Astwerk zu weit in Gehwege oder Strassen ragen, behindern die Sicht der Verkehrsteilnehmer und gefährden Fussgänger und Fahrzeuge. Zudem behindern sie die Arbeiten des Strassenunterhalts bei der Reinigung und beim Winterdienst.

Darum ist es wichtig, die Bepflanzung an öffentlichen und privaten Strassen und Wegen regelmässig zu stutzen. Sie ist so unter der Schere zu halten, dass der Lichtraum in der Höhe im Fahrbahngebiet mindestens 4.5 m und im Bereich von Trottoirs, Fuss- und Velowegen mindestens 2.65 m beträgt (Skizze unten). 

Die zuständige Behörde behält sich vor, bei Nichteinhalten der einschlägigen Bestimmungen den Grundeigentümer schriftlich darüber in Kenntnis zu setzen und eine Frist zur Herstellung des ordnungsgemässen Zustandes zu setzen. 

Weitere Informationen sind in der Verkehrserschliessungsverordnung zu finden.


Skizze
Skizze

Cookie-Hinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen