Stadtrat
Mittwoch, 13.11.2024
An der Sitzung vom 30. Oktober 2024 behandelte der Stadtrat folgende Traktanden:
Nachrüstung Tempo-30-Zone Uster-, Seegräbner-, Buchgrindelstrasse: Projekt festgesetzt
Im September 2021 hat der Stadtrat den ersten Teil des Lärmsanierungsprojekts der kommunalen Strassen in Wetzikon festgesetzt. Damit die Grenzwerte des Strassenlärms eingehalten werden können, wurde an Abschnitten der Uster-, Seegräbner-, Buchgrindel- und Haldenstrasse Tempo 30 eingeführt. Da die angestrebten Ziele nach Einführung der Massnahmen erster Priorität nicht überall erreicht wurden, sind zusätzliche korrektive bauliche Massnahmen erforderlich. Der Stadtrat genehmigte das Projekt im März 2024. Während der Auflagefrist gingen zwei Einsprachen ein. In der ersten Einsprache wurden Bedenken bezüglich des Standorts der Berliner-Kissen geäussert. Diese konnten jedoch durch eine Anpassung der Lage der Kissen beseitigt werden, was zum Rückzug der Einsprache führte. In der zweiten Einsprache wurde eine Verschiebung des Zoneneingangs um etwa 150 Meter gefordert. Obwohl dies nicht Teil der Planauflage war, wurde die Möglichkeit einer geringfügigen Verschiebung geprüft. Diese kann jedoch nicht umgesetzt werden. Jetzt steht der Festsetzung des Projekts nichts mehr im Wege. (SRB 2024/249)
Neuer Zugang Jörg-Schneider-Park: Projektgenehmigung und Verabschiedung zur öffentlichen Auflage
Das Vorprojekt für den neuen Zugang zum Jörg-Schneider-Park wird genehmigt und zuhanden der öffentlichen Mitwirkung verabschiedet. Bei der Sanierung der Tödistrasse 2021/2022 wurde der Gestaltungsplan "Metropol" als Drittprojekt einbezogen. Insbesondere die Verkehrsflächen für die Zu- und Wegfahrt sowie die Anbindung der Fussverbindung durch das "Metropol" an den Gehweg entlang der Tödistrasse wurden koordiniert geplant. Aus heutiger Sicht, speziell im Hinblick auf das 2022 verabschiedete Grünraumkonzept, sollte die Anbindung des Jörg-Schneider-Parks als wichtiger öffentlicher Freiraum an das Stadtzentrum höher priorisiert werden. Der neue Zugang zum Jörg-Schneider-Park trägt dem Grünraumkonzept Rechnung und erfüllt das wachsende Bedürfnis nach gut erreichbaren, innerstädtischen Grünräumen zur Erholung und Abkühlung. (SRB 2024/250)
Gebäude an der Bahnhofstrasse 132 wird unter Denkmalschutz gestellt
Das denkmalpflegerische Gutachten kommt zum Ergebnis, dass der im Kern auf das Jahr 1690 zurückgehende Bau an der Bahnhofstrasse 132 in Wetzikon ein wichtiger baukünstlerischer, wirtschafts- und sozialgeschichtlicher Zeuge sowie ortsbildprägend für Oberwetzikon ist. Deshalb wird das Gebäude unter Denkmalschutz gestellt. (SRB 2024/251)
Gebäude an der Guyer-Zeller-Strasse 2, 4 und 4a wird unter Denkmalschutz gestellt
Das denkmalpflegerische Gutachten gelangt zum Schluss, dass das Areal mit seinen Bauten von 1906 sowie den Erweiterungen von 1924 und 1926 an der Guyer-Zeller-Strasse 2, 4 und 4a in siedlungs-, sozial- und wirtschaftsgeschichtlicher, in bautypologisch, architekturhistorischer und baukünstlerischer Hinsicht einen wichtigen Zeugen für Wetzikon darstellt. Deshalb wird das Fabrikgebäude unter Denkmalschutz gestellt. Der Neubau von 1963 wird vom Schutz ausgeschlossen. (SRB 2024/252)
Teuerungszulage 2025
Gestützt auf den Entscheid des Regierungsrats des Kantons Zürich wird dem Personal der Stadt Wetzikon, unter Vorbehalt der Genehmigung des Budgets durch das Parlament, ab 2025 ein Teuerungsausgleich von 1,1 % gewährt. (SRB 2024/254)
Vernehmlassung zur parlamentarischen Initiative "Transparenz in der Politikfinanzierung" des Kantons
Die Parlamentarische Initiative "Transparenz in der Politikfinanzierung" fordert mehr Offenheit bei der Finanzierung von Parteien und Kampagnen. Stimmberechtigte sollen erfahren, wer Parteien, Kandidierende und Abstimmungskomitees während Wahl- und Abstimmungskampf finanziell unterstützt. Der Stadtrat unterstützt den vorliegenden kantonalen Gesetzentwurf zur Transparenz in der Politikfinanzierung. Er erkennt die Notwendigkeit an, die Finanzierung von politischen Parteien und Wahlkampagnen offenzulegen, um das Vertrauen in die demokratischen Prozesse zu stärken und die Öffentlichkeit besser zu informieren. Eine Offenlegungspflicht soll jedoch so gestaltet sein, dass der administrative Aufwand für alle Beteiligten möglichst geringgehalten wird. (SRB 2024/255)
Kredit für Springereinsätze im Bereich Sozialdienst bewilligt
Für Springereinsätze 2024 im Bereich Sozialdienst wird ein zusätzlicher Kredit in der Höhe von 50'000 Franken als gebundene Ausgabe bewilligt. Die Rekrutierung von Fachkräften, insbesondere von ausgebildeten Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, gestaltet sich weiterhin schwierig. Die Stelle der Bereichsleitung Sozialdienst musste von Januar bis Juli 2024 durch eine Springerin wahrgenommen werden. Deshalb fallen für Dienstleistungen Dritter im Bereich Sozialdienst auch in diesem Jahr wesentliche gebundene Mehrkosten an. (SRB 2024/257)
Revisionsberichte Geldverkehrsrevision 2024 abgenommen
Die Berichte über die im September 2024 durchgeführte Geldverkehrsrevision 2024 werden genehmigt. Insgesamt bescheinigen die Revisoren allen geprüften Stellen auch in diesem Jahr ein ausserordentlich sauberes, sorgfältiges und gewissenhaftes Arbeiten. (SRB 2024/260)
Kredit zur Durchführung eines Gesamtleistungswettbewerbs für den Neubau Recyclinghof bewilligt
Für die Durchführung eines Gesamtleistungswettbewerbs für den Neubau des Recyclinghofs wird ein Projektkredit von brutto 316'000 Franken sowie die Bauprojektorganisation bewilligt. Wetzikon wird immer grösser und benötigt dringend eine gut funktionierende und zentrale Hauptsammelstelle, an welcher zeitgerecht und kundenorientiert die Sammlung aller Güter gewährleistet werden kann. Mit dem Grundstück Brüelacher konnte ein geeigneter Standort gefunden werden. Mit der Durchführung eines Gesamtleistungswettbewerbs kann die Planung und Realisierung zügig vorangetrieben werden. Die Wetziker Stimmbevölkerung wird voraussichtlich 2026 über den Baukredit abstimmen können. (SRB 2024/261)
Kindergärten Goldbühl, Kempten, Baumgarten und Egg: zweiter Zusatzkredit für Ersatz- und Erweiterungsbauten bewilligt
Für die Überarbeitung des Bauprojekts der Kindergärten Goldbühl, Kempten, Baumgarten und Egg wird ein zweiter Zusatzkredit von 316'000 Franken bewilligt. Die vier Kindergärten befinden sich in einem baulich und energetisch sehr schlechten Zustand und es fehlen Räume in denen ein zeitgerechter Unterricht stattfinden kann. Zudem werden gemäss aktueller Schulraumplanung zwei weitere Kindergarteneinheiten benötigt, welche in den erweiterten Dreifach-Kindergärten Kempten und Baumgarten untergebracht werden sollen. Im Mai 2023 wurde der Baukredit für die Kindergärten vom Stadtrat bewilligt und dem Parlament zur Beschlussfassung unterbreitet. Das Parlament hat im Oktober 2023, gestützt auf den Antrag der Rechnungsprüfungskommission, den Baukredit zurückgewiesen. Nach dem Parlamentsentscheid wurde das Bauprojekt eingehend analysiert und verschiedene Kostenoptimierungen vertieft geklärt. Dazu war eine Klärung der Rahmenbedingungen notwendig. Die Planung von stadteigenen Bauprojekten unterliegt zahlreichen Anforderungen, welche die Kosten direkt beeinflussen. Damit überhaupt tiefgreifendere Kostenoptimierungen eingehender geprüft werden konnten, mussten die Anforderungen angepasst werden. Konkret wird auf das Minergie-P Eco Label verzichtet und der Holzbau wird vereinfacht. Zudem wird lediglich der tatsächlich notwendige Raumbedarf der Schule realisiert, mit dem Nachteil, dass bei einer allfälligen Erweiterung deutlich höhere Eingriffe ins Gebäude gemacht werden müssten und damit höhere Kosten anfallen würden. Beim Fundament wird auf eine Flachfundation statt der geplanten Streifenfundation gesetzt. Die Wetziker Stimmbevölkerung wird voraussichtlich 2026 über den Baukredit abstimmen können. (SRB 2024(262)
Die Stadtratsbeschlüsse sind online aufgeschaltet.