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Freitag, 08.11.2024
08.11.2024, Bei einer Urnenbeisetzung auf dem Friedhof Wetzikon im Juni 2024 ist es nach ersten Erkenntnissen der Stadt Wetzikon zu Unregelmässigkeiten gekommen.
Kurz vor einer Beisetzung wurde festgestellt, dass sich die beizusetzende Urne nicht im abgeschlossenen Urnenschrank des Friedhofs befindet. Nach erfolgloser Suche wurde entschieden, symbolisch für den Verstorbenen eine leere Urne zu bestatten. Der Entscheid erfolgte ohne Rücksprache mit den Angehörigen. Den beteiligten Mitarbeitenden des Friedhofs war es wichtig, dass die Bestattung und die anschliessende Trauerfeier wie geplant stattfinden konnten. Ausserdem wollten sie die Trauerfamilie in dieser schwierigen Situation nicht mit dem Problem der fehlenden Urne konfrontieren.
Die Mitarbeitenden des Friedhofs hatten die Absicht, die richtige Urne kurz nach der offiziellen Bestattung im Grab beizusetzen. Allerdings blieb die richtige Urne bis Ende August unauffindbar. Erst dank einer Meldung durch das Krematorium bei der Stadt Wetzikon konnte sie zum Friedhof gebracht und im richtigen Grab beigesetzt werden. Die Angehörigen wurden über den Vorgang nicht informiert.
Aufgrund einer Medienrecherche wurden die zuständige Geschäftsbereichsleitung und die Abteilungsleitung Bevölkerung + Sicherheit am 24. Oktober 2024 über die Geschehnisse informiert. Sie haben umgehend Abklärungen vorgenommen. Eine erste Einschätzung zeigt: Der Entscheid zur Bestattung einer leeren Urne fiel in bester Absicht. Trotzdem muss im Nachhinein festgestellt werden, dass dieses Vorgehen falsch war. Den Angehörigen wurde die Möglichkeit genommen, selbst über einen zentralen Punkt ihres Abschiedsrituals zu befinden. Sie hätten von Anfang an involviert werden müssen.
Die Stadt Wetzikon hat die Angehörigen persönlich über den Vorfall informiert und sie um Entschuldigung gebeten. Das Vorgehen entspricht in keiner Weise der Haltung der Stadt Wetzikon.
Nach aktuellem Kenntnisstand handelt es sich um einen bedauerlichen Einzelfall. Die Stadt Wetzikon nimmt den Vorfall sehr ernst und hat umgehend mit vertieften Abklärungen begonnen. Ausserdem wird eine Administrativuntersuchung durch eine externe Stelle in Auftrag gegeben. Über die Ergebnisse aus der Untersuchung wird die Öffentlichkeit informiert, sobald die Resultate vorliegen.