Öffnungszeiten der Stadt- und Schulverwaltung über die Festtage
Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und einen guten Start ins neue Jahr!
Stadtrat
Freitag, 20.12.2024
An der Sitzung vom 11. Dezember 2024 behandelte der Stadtrat folgende Traktanden:
Postulat Hoff "Leistungsüberprüfung Stadt Wetzikon"
Antrag und Bericht zum Postulat "Leistungsüberprüfung Stadt Wetzikon" werden genehmigt und dem Parlament zur Beschlussfassung unterbreitet. Der Stadtrat hatte zu prüfen, ob mit der Einführung einer regelmässigen Leistungsüberprüfung sichergestellt werden kann, gemeinsam das Beste für die Stadt Wetzikon zu erreichen und der Bevölkerung sowie den ortsansässigen Unternehmen leistungsgerechte Dienstleistungen zurückzugeben. Ein gesunder Finanzhaushalt ist dem Stadtrat sehr wichtig. Er legt darum seit Jahren ein grosses Augenmerk auf den Finanz- und Aufgabenplan, welcher der mittelfristigen Planung und Steuerung der Finanzen und Aufgaben dient. Angestossen vom vorliegenden Postulat wird eine regelmässige Leistungsüberprüfung eingeführt, die den städtischen Finanzhaushalt nachhaltig stärken wird. (SRB 2024/307)
Pflegezentrum Wildbach: Kredit für Ersatz Hauptstrom-Einspeisung mit Unterverteilung Küche bewilligt
Für die Verstärkung der Stromzuleitung, den Ersatz der Hauptverteilung der Liegenschaften des Pflegezentrums Wildbach und die Unterverteilung der Gastroküche wird ein gebundener Objektkredit von 490'000 Franken inklusive MWST bewilligt. Sowohl die Zuleitung zum Pflegezentrum als auch die Hauptverteilung laufen bereits heute am Limit. Durch diese Leitungsüberlastung entstehen Sicherheitsgefahren. Um diesen vorzubeugen, müssen verschiedene elektrische Geräte zeitlich versetzt voneinander betrieben werden. Dies generiert grosse Einschränkungen für den täglichen Pflegebetrieb. Um zukünftig einen geordneten, zuverlässigen und sicheren Betrieb zu ermöglichen, ist eine Leistungserweiterung dringend notwendig. (SRB 2024/309)
Revisionsbericht Sachbereichsrevision Liegenschaften 2024 abgenommen
Der Bericht über die am 24. und 25. September 2024 durchgeführte Sachbereichsrevision Liegenschaften 2024 wird genehmigt. (SRB 2024/310)
Totalrevision Beschaffungsrichtlinien verabschiedet
Der Totalrevision der Beschaffungsrichtlinien vom 11. Dezember 2024 wird zugestimmt und per 1. April 2025 in Kraft gesetzt. Die Beschaffungsrichtlinien umfassen insbesondere ergänzende Bestimmungen zur Förderung von Nachhaltigkeit und Ökologie sowohl im Einkauf als auch bei der Umsetzung von Projekten. (SRB 2024/312)
Teilrevision Geschäftsreglement Stadtrat verabschiedet
Das teilrevidierte Geschäftsreglement des Stadtrats wird genehmigt und per 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt. Die Verordnungen für die Wasserversorgung und für die Strom- und Gasversorgung wurden verändert. Bestimmungen, die bisher in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten waren, mussten aus rechtlichen Gründen in die einzelnen Versorgungsverordnungen integriert werden. Damit werden die AGBs der Stadtwerke obsolet. Die Praxis und das Verfahren bei der Behandlung von Steuererlassgesuchen, im Rechtsmittelverfahren und bei der Erstellung der Steuerregisterabschlüsse haben sich auf kantonaler Ebene geändert. Steuererlassgesuche sollen künftig durch den Bereichsleiter Steuern in eigener Kompetenz behandelt werden. Dies, weil in der Praxis kaum mehr Steuererlassgesuche gestellt werden und die gesetzlichen Vorgaben für einen Erlass derart einschränkend sind, dass der Steuerkommission praktisch kein Entscheidungsspielraum bleibt. (SRB 2024/313)
Zustandekommen der Volksinitiative "Mitbestimmen bei Temporeduktionen"
Die Volksinitiative "Mitbestimmen bei Temporeduktionen" ist zustande gekommen. Sie wurde am 27. November 2024 beim Stadtrat mit 161 Unterschriftenlisten und 647 gültigen Unterschriften eingereicht. (SRB 2024/314)
Vernehmlassung Änderung der Wohnbauförderungsverordnung und der Verordnung über den preisgünstigen Wohnraum
Der Stadtrat befürwortet die vom Regierungsrat vorgeschlagenen Änderungen der kantonalen Wohnbauförderungsverordnung sowie die Änderungen an der Verordnung über den preisgünstigen Wohnraum und stimmt der Vernehmlassungsantwort des Verbands der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich zu. Unter anderem werden folgende Inhalte verändert: Im Zusammenhang mit ressourcenschonendem Bauen besteht ein Bedarf an kleineren Mindestwohnflächen pro Wohnungsgrösse. Die mögliche Zimmerzahl sowie die Flächenvorgaben werden deshalb verkleinert inkl. entsprechender Anpassungen bei den höchstzulässigen bzw. pauschalierten Erstellungs-, Gesamtinvestitions- und Erneuerungskosten. Die Übersichtlichkeit bei der Berechnung dieser Kosten soll verbessert werden. Höhere Landerwerbskosten werden neu bis zu einem gewissen Mass berücksichtigt, sofern diese dem Marktpreis in der näheren Umgebung des Grundstücks bzw. im Quartier entsprechen. (SRB 2024/315)
Parlamentarische Initiative betreffend "Betreuungsschlüssel in Kindertagesstätten anpassen"
Die Vernehmlassungsantwort zur Parlamentarische Initiative (Kanton) betreffend "Betreuungsschlüssel in Kindertagesstätten anpassen" wird genehmigt. Der Stadtrat befürwortet die mit der Parlamentarischen Initiative angestrebten Ziele des Jugendschutzes und der Gewährleistung der Qualität der Kinderbetreuung. Der Stadtrat lehnt jedoch die verlangten Änderungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes ab und unterstützt die von der Minderheit der Kommission für Bildung und Kultur vorgeschlagene Beschränkung der Anrechenbarkeit der Praktika auf ein Jahr. (SRB 2024/318)
Neue Leistungsvereinbarung mit der Pro Senectute für die Sozialberatung von 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028 sowie Kreditbewilligung
Antrag und Weisung für die angepasste Leistungsvereinbarung mit der Pro Senectute für die Sozialberatung von 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028 wird genehmigt und dem Parlament zur Beschlussfassung unterbreitet. Für die Dienstleistungen der Pro Senectute im Bereich der Sozialberatung wird von 2025 bis 2028 ein Pauschalbetrag von jährlich 95'200 Franken (inkl. MWST), insgesamt 380'800 Franken (inkl. MWST), bewilligt. Die Dienstleistung der Pro Senectute wird von der Generation 60+ sehr geschätzt und entlastetet die Fachstelle Alter sowie die Sozialversicherungen. (SRB 2024/319)
Neue Leistungsvereinbarung mit der Pro Senectute für den Treuhanddienst von 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028 sowie Kreditbewilligung
Für die Dienstleistungen der Pro Senectute im Bereich des Treuhanddiensts wird von 2025 bis 2028 ein Kostendach von jährlich 75'700 Franken (inkl. MWST), insgesamt von 302'800 Franken (inkl. MWST), bewilligt. Der Treuhanddienst steht Menschen ab 60 Jahren zur Regelung ihrer finanziellen und administrativen Angelegenheiten zur Verfügung. Die Dienstleistungen der Pro Senectute für die Stadt Wetzikon ändern sich mit den neuen Leistungsvereinbarungen nicht. Der Treuhanddienst der Pro Senectute wird von der Generation 60+ sehr geschätzt und entlastet die Fachstelle Alter sowie die Sozialversicherungen. (SRB 2024/320)
Die Stadtratsbeschlüsse sind online aufgeschaltet.