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Amtliche Publikationen

Urnengang vom 9. Juni 2024, Abstimmungsanordnung

Freitag, 15.03.2024

Urnengang vom 9. Juni 2024, Abstimmungsanordnung
Urnengang vom 9. Juni 2024, Abstimmungsanordnung

Urnengang vom 9. Juni 2024, Abstimmungsanordnung

Für Sonntag, 9. Juni 2024, wird folgende kommunale Abstimmung angeordnet:

Politische Gemeinde

Baukredit von 49,7 Millionen Franken für die Gesamtsanierung und Erweiterung der Primarschulanlage Walenbach

Alles Wissenswerte über die persönliche Stimmabgabe, Stellvertretung und die briefliche Stimmabgabe finden Sie auf dem Stimmrechtsausweis.

Gegen diese Abstimmungsanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, ab dem ersten Tag nach der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Wahlleitende Behörde

Stadtrat Wetzikon

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