Barrierefrei-Menü
Schrift
NormalGrossSehr gross
Kontrast
NormalStark
Dunkelmodus
AusEin
Bilder
AnzeigenAusblenden
Animationen
ErlaubenStoppen
Vorlesen
Vorlesen starten
Vorlesen pausieren
Stoppen

Amtliche Publikationen

Genehmigung und Inkraftsetzung Richtlinie Entwicklungshilfe

Freitag, 12.04.2024

Genehmigung und Inkraftsetzung Richtlinie Entwicklungshilfe
Genehmigung und Inkraftsetzung Richtlinie Entwicklungshilfe

Genehmigung und Inkraftsetzung der Richtlinie "Beiträge zur Entwicklungshilfe und zur Unterstützung in Notsituationen im In- und Ausland"

Der Stadtrat Wetzikon hat an seiner Sitzung vom 3. April 2024 mit Beschluss 2024/78 die Richtlinie "Beiträge zur Entwicklungshilfe und zur Unterstützung in Notsituationen im In- und Ausland" genehmigt und die Inkraftsetzung per 1. Mai 2024 beschlossen.

Der Erlass und Akten liegen während 30 Tagen zu den ordentlichen Öffnungszeiten im Stadthaus Wetzikon, 3 Stock, zur Einsicht auf. Der Erlass kann im Internet unter https://www.wetzikon.ch/de/stadt-
dienstleistungen/verwaltung/rechtssammlung/ eingesehen werden.

Gegen diesen Beschluss kann gestützt auf § 19 Abs. 1 lit. d des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG) innert 30 Tagen gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Stadtrat Wetzikon

Cookie-Hinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen