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Amtliche Publikationen

Kreditbewilligung als gebundene Ausgabe

Freitag, 30.08.2024

Kreditbewilligung als gebundene Ausgabe
Kreditbewilligung als gebundene Ausgabe

Kreditbewilligung als gebundene Ausgabe

Mit Beschluss vom 20.08.2024 hat die Werkkommission folgende Kredite als gebundene Ausgabe bewilligt: 

382'000 Franken (inkl. MWST) für die Ausführung "Werkleitungssanierung Summerauweg" in der Institution Strom (WKB Nr. 2024/32)

433'000 Franken (inkl. MWST) für die Ausführung "Werkleitungssanierung Neugrundstrasse" in der Institution Strom (WKB Nr. 2024/34)

Der Beschluss kann eingesehen werden bei der Abteilung Präsidiales + Entwicklung, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon oder im Internet unter https://www.wetzikon.ch/de/politik/behoerden/6_werkkommission.

Gegen diesen Beschluss kann innert 5 Tagen, ab dem ersten Tag nach der Veröffentlichung angerechnet, schriftlich ein Begehren um Neubeurteilung beim Stadtrat Wetzikon, Bahnhofstrasse 167, 8620
Wetzikon, gestellt werden. Das Begehren muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Werkkommission Wetzikon

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