Amtliche Publikationen
Freitag, 03.05.2024
Römisch-katholische Kirchgemeinde Wetzikon, Gossau, Seegräben
Ersatzwahl eines Mitgliedes der Kirchenpflege, Rest Amtsdauer 2022 - 2026
Wahlvorschlag
Gestützt auf die Wahlanordnung vom 12. März 2024 ist für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Römisch-katholischen Kirchenpflege Wetzikon, Gossau, Seegräben innert der festgesetzten Frist folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:
Mattle Gautschi Astrid, 1969, Betriebsökonomin/dipl. Wirtschaftsprüferin/Hausfrau, Rebrainstrasse 49, 8624 Grüt
Es wird eine neue Frist von 7 Tagen, d.h. bis 10. Mai 2024 angesetzt, innert welcher der Wahlvorschlag zurückgezogen, geändert oder auch neue Wahlvorschläge bei der Wahlvorsteherschaft eingereicht werden können.
Die Wahlvorsteherschaft erklärt die Vorgeschlagene als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird eine Urnenwahl am 24. November 2024 durchgeführt.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzungen von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Rekurskommission der Röm.-kath. Körperschaft, Hirschengraben 72, 8001 Zürich, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.
Wahlvorsteherschaft Stadtrat Wetzikon