Amtliche Publikationen
Freitag, 04.10.2024
Privater Gestaltungsplan Mattacker, Bekanntmachung des Inkrafttretens
Der private Gestaltungsplan Mattacker, welchem der Stadtrat mit Beschluss vom 1. Juli 2022 zugestimmt hatte, wurde von der Baudirektion des Kantons Zürich mit Verfügung KS 0453 / 23 vom 5. Juli 2024 teilweise genehmigt. Nicht genehmigt wurde Art. 20 Abs. 2 "Energie".
Gemäss Rechtskraftbescheinigung des Baurekursgerichts Kanton Zürich vom 26. September 2024 ist kein Rechtsmittel ergriffen worden. Der private Gestaltungsplan Mattacker (genehmigter Teil) tritt am Tag nach der Publikation in Kraft.
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