Amtliche Publikationen
Freitag, 04.10.2024
Auszug aus den Verhandlungen des Parlaments vom 30. September 2024
Das Parlament hat sich mit den vorliegenden Geschäften befasst:
1. Mitteilungen der Präsidentin
2. Genehmigung der Traktandenliste
Das Parlament genehmigt die Traktandenliste.
3. 19.04.05 Masterplan Stadtraum Unterwetzikon, Zusatzkredit
Das Parlament genehmigt gemäss Antrag der Spezialkommission Masterplan Stadtraum Unterwetzikon einen Zusatzkredit von 450'000 Franken für die Ausarbeitung und den Abschluss des "Masterplans Stadtraum Unterwetzikon".
4. 24.06.02 Öffentlicher Gestaltungsplan Pestalozzistrasse
Das Parlament setzt gemäss Antrag der Fachkommission I den öffentlichen Gestaltungsplan Pestalozzistrasse bestehend aus Vorschriften und Situationsplan 1:500 fest.
5. 24.08.01 Volksinitiative "Mindestabstand von Windrädern"
Das Parlament stellt gemäss Antrag der Fachkommission I die Gültigkeit der Volksinitiative "Mindestabstand von Windrädern" fest und lehnt sie ab.
6. 24.03.07 Postulat Andrea Grossen-Aerni (EVP): Die Bahnhofstrasse mit den kreativsten Bushüsli
Das Parlament überweist das Postulat.
7. 24.04.01 Motion Daniela Oriet (SP): Einleiten einer Planung für eine Parkanlage an der Binzackerstrasse
Das Parlament überweist die Motion.
Parlament
Obligatorisches Referendum, Fakultatives Referendum, Rekurs in Stimmrechtssachen und allgemeiner Rekurs
Der Beschluss gemäss Ziff. 5 wird gestützt auf § 131 Abs. 3 Gesetz über die politischen Rechte der Urnenabstimmung unterbreitet (Obligatorisches Referendum). Das Begehren um Anordnung einer Urnenabstimmung über die Beschlüsse gemäss Ziff. 3 und 4 kann gestützt auf Art. 10 Abs. 2 Ziff. 1 Gemeindeordnung von 300 Stimmberechtigten innert 60 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung schriftlich beim Stadtrat oder gestützt auf Art. 10 Abs. 2 Ziff. 2 Gemeindeordnung von 12 Parlamentsmitgliedern innert 14 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Beschlussfassung schriftlich bei der Geschäftsleitung des Parlaments eingereicht werden (Fakultatives Referendum). Gegen die publizierten Beschlüsse kann gestützt auf § 21a f. des Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRG) wegen Verletzung der politischen Rechte oder von Vorschriften über ihre Ausübung innert 5 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung beim Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, schriftlich Rekurs erhoben werden (Rekurs in Stimmrechtssachen). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.
Im Übrigen kann gegen die publizierten Beschlüsse (ausgenommen Beschluss gemäss Ziff. 4) gestützt auf § 19 ff. VRG wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts oder Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung innert 30 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung beim Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.
Ein Rekurs gegen Beschluss gemäss Ziff. 4 ist gestützt auf §§ 329 ff. Planungs- und Baugesetz (PBG) erst möglich, wenn der Festsetzungsbeschluss des Parlaments zusammen mit dem Genehmigungsentscheid der Baudirektion des Kantons Zürich veröffentlicht und aufgelegt worden ist (§ 5 Abs. 3 PBG). Die Veröffentlichung erfolgt gleichzeitig im kantonalen Amtsblatt und im Publikationsorgan der Stadt Wetzikon (§ 6 Abs. 1 lit. a PBG).
Protokolle
Das Beschluss- sowie das Audioprotokoll der Parlamentssitzung können auf der Website des Parlaments unter https://bit.ly/parlamentssitzungen eingesehen bzw. nachgehört werden