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Amtliche Publikationen

Kreditbewilligung als gebundene Ausgabe

Freitag, 07.03.2025

Kreditbewilligung als gebundene Ausgabe
Kreditbewilligung als gebundene Ausgabe

Mit Beschluss vom 26. Februar 2025 hat der Stadtrat folgenden Kredit als gebundene Ausgabe bewilligt:

910'000 Franken (inkl. MWST) für den Beleuchtungsersatz der öffentlichen Bereiche der Häuser Schirmling und Ahorn, Pflegezentrum Wildbach

Der Beschluss kann eingesehen werden bei der Abteilung Präsidiales, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon oder im Internet unter https://www.wetzikon.ch/wAssets/docs/stadtratbeschluesse/2025/SRB-39-Pflegezentrum-Wildbach-Leuchtenersatz-Etappe-1-Kreditbewilligung-gebundene-Ausgabe.pdf

Gegen den Beschluss über die Bewilligung von gebundenen Ausgaben kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.

Stadtrat Wetzikon

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