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Stadtrat

Beschlüsse aus den Stadtratssitzungen vom 5. und 26. Februar 2025

Freitag, 07.03.2025

Beschlüsse aus den Stadtratssitzungen vom 5. und 26. Februar 2025
Beschlüsse aus den Stadtratssitzungen vom 5. und 26. Februar 2025

An den Sitzungen vom 5. und 26. Februar 2025 behandelte der Stadtrat folgende Traktanden:

Quartierplanverfahren Mattacker-Mühle: baulicher Vollzug wird eingeleitet und Auftrag an die Bauherrenbegleitung erteilt
Die Rechtskraft des Quartierplans Mattacker-Mühle liegt bereits vor. Beim Quartierplan Pestalozzistrasse wird dies in Kürze erwartet. Aufgrund der vorliegenden Gesuche einzelner Grundeigentümerschaften und des unmittelbar bevorstehenden rechtskräftigen Abschlusses der beiden Quartierplanverfahren ist es angezeigt, dass die Vorbereitung und Umsetzung des baulichen Vollzugs beim Quartierplan Mattacker-Mühle bereits heute angegangen werden. So kann möglichst zeitnah mit dem Bau der definierten Erschliessungsanlagen begonnen werden. Aufgrund der planerischen, technischen und baulichen Abhängigkeiten zwischen den Erschliessungsanlagen der beiden Quartierpläne sowie weiterer öffentlicher Tiefbauprojekte im Umfeld ist eine koordinierte Realisierung nicht nur zweckmässig, sondern auch erforderlich.
(SRB 2025/20)

Anschlussvertrag über Ausübung des Seerettungsdiensts auf dem Pfäffikersee
Dem Anschlussvertrag zwischen den Gemeinden Pfäffikon ZH, Seegräben und Wetzikon über die Ausübung des Seerettungsdiensts auf dem Pfäffikersee wird zugestimmt. Für den Seerettungsdienst des Pfäffikersees haben sich vor rund 70 Jahren die Gemeinden Pfäffikon ZH, Seegräben und Wetzikon zusammengeschlossen. Die Gemeinde Pfäffikon ZH gilt als Trägergemeinde, Wetzikon und Seegräben als Anschlussgemeinden. Durch das neue Vertragswerk, welches in gemeinsamer Zusammenarbeit der zuständigen Verwaltungseinheiten der Vertragsgemeinden erarbeitet wurde, ergeben sich keine Änderungen in der Zusammenarbeit. Es wird lediglich die bisherige Zusammenarbeit den heutigen gesetzlichen Formalitäten angepasst. (SRB 2025/26)

Rosskastanie an der Haldenstrasse wird unter Schutz gestellt
Die Rosskastanie an der Ecke Haldenweg/Haldenstrasse ist im Natur- und Landschaftsinventar der Stadt Wetzikon. Auf der betreffenden Parzelle und weiteren angrenzenden Parzellen wird zurzeit eine Arealüberbauung mit acht Mehrfamilienhäusern gebaut. Die Bauherrschaft hat bereits in ihrem Baugesuch 2021 aufgezeigt, dass die inventarisierte Rosskastanie erhalten werden kann. Im Dezember 2024 hat die Bauherrschaft bei der Stadt Wetzikon ein Begehren eingereicht, um die Schutzwürdigkeit des inventarisierten Baums zu klären. Das Gutachten kam zum Schluss, dass die Rosskastanie unter Schutz gestellt werden soll. (SRB 2025/34)

Jagdgesellschaft Hubertus erhält die Pacht des Jagdreviers Wetzikon von 2025 bis 2033
Die Jagdgesellschaft Hubertus Wetzikon betreut seit bald hundert Jahren das Wetziker Jagdrevier mit einer jagdbaren Fläche von zurzeit 633 Hektaren. Zu den besonderen Aufgaben der Jägerschaft zählen viele Hege- und Pflegemassnahmen. Neben umfangreicher Öffentlichkeitsarbeit unter anderem bezüglich Herausforderungen mit wilden Tieren im Siedlungsgebiet oder der Kulturlandschaft engagiert sich die Jagdgesellschaft mit ihrem Pikettdienst insbesondere bei Verkehrsunfällen mit Wildtieren oder bei der Rehkitzrettung im Frühjahr, wobei vor dem Mähen die Wiesen mit Drohnen abgesucht werden. Im Weiteren hilft die Jagdgesellschaft Hubertus Wetzikon beim Erhalt eines artenreichen Tierbestands und unterstützt die natürliche Verjüngung geeigneter Baumarten für einen naturnahen Waldbau, da ein intensiver Verbiss der Jungpflanzen durch Wild problematisch sein kann. (SRB 2025/35)

Vernehmlassung Teilrevision des Gemeindegesetzes: Neuordnung der Neubeurteilung
Der Stadtrat befürwortet die vorgeschlagenen Änderungen des Gemeindegesetzes und schliesst sich der Stellungnahme des VZGV Verein Zürcher Gemeinde- und Verwaltungsfachleute vom 21. Januar 2025 an. Die Neubeurteilung ist ein gemeindeinternes Rechtsmittel und setzt voraus, dass die Gesamtbehörde Aufgaben an untergeordnete Stellen zur selbständigen Erledigung überträgt. Entscheide dieser untergeordneten Stellen können von der Gesamtbehörde mit einer Frist von 30 Tagen neu überprüft werden. Während dieser Zeit darf die angefochtene Entscheidung nicht umgesetzt werden. Das Verwaltungsgericht beschloss im November 2023, dass diese aufschiebende Wirkung nicht aufgehoben werden darf. Das bedeutet, dass Gemeinden und Städte keine Möglichkeit haben, in dringenden Fällen schneller zu handeln – etwa wenn es um die öffentliche Sicherheit oder Kündigungen von Mitarbeitern geht. Deshalb haben der Verband der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich (GPV) und der Verein Zürcher Gemeinde- und Verwaltungsfachleute (VZGV) beim Kanton Zürich gefordert, dass das Gesetz geändert wird. Die Regierung hat dem zugestimmt und arbeitet an einer Anpassung des Gemeindegesetzes. Der Stadtrat unterstützt die Absicht, mit der Neuordnung der Neubeurteilungen einen Handlungsspielraum für Gemeinde und Städte zu schaffen. (SRB 2025/36)

Termine für Wahlen und Abstimmungen 2026 inklusive Erneuerungswahlen 2026 bis 2030
Das Statistische Amt des Kantons Zürich hat die Abstimmungs- und Wahltermine 2026 festgesetzt. Neben den vier eidgenössischen Abstimmungsterminen stehen am 25. Januar, 12. April, 10. Mai, 5. Juli und 23. August mögliche Abstimmungs- bzw. Wahltermine zur Verfügung. Für die Erneuerungswahlen in Wetzikon findet am 12. April 2026 der erste Wahlgang statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang würde mit dem offiziellen Abstimmungstermin des Bundes am 14. Juni 2026 erfolgen. (SRB 2025/37)

Beteiligung an der Fernwärme Wetzikon AG: vierte Tranche bewilligt
Als Zuschuss in die Kapitaleinlagereserven der Fernwärme Wetzikon AG (ohne Ausgabe neuer Aktien) bewilligt der Stadtrat gestützt auf die Verordnung Fernwärme Wetzikon AG (Ausgliederungserlass) eine vierte Tranche von 2,4 Mio. Franken. (SRB 2025/38)

Pflegezentrum Wildbach: Kredit für Leuchtenersatz bewilligt
Für den Beleuchtungsersatz der öffentlichen Bereiche der Häuser Schirmling und Ahorn wird ein Baukredit von 910'000 Franken inklusive MWST als gebundene Ausgabe bewilligt.
(SRB 2025/39)

Antwort Ergänzender Bericht Postulat "Kinderfreundliche Stadt" geht ans Parlament
Der Antrag und der ergänzte Bericht zum Postulat "Kinderfreundliche Stadt" werden genehmigt und dem Parlament zur Beschlussfassung unterbreitet. Der Stadtrat anerkennt die Wichtigkeit, Kinder auf möglichst allen Ebenen frühzeitig altersadäquat miteinzubeziehen und bedarfsgerechte, gutzugängliche Angebote für Kinder, Jugendliche und Eltern anzubieten. Durch die Standortbestimmung sind Potenziale der Stadt Wetzikon eruiert worden, die auch im Sinne der Vision 2040 bearbeitet werden sollen. Ein Schwerpunkt liegt in der Etablierung von Partizipationsprozessen sowohl im Bereich der aktiven Stadtentwicklung als auch in der physischen und digitalen Partizipation in politischen Prozessen. Dementsprechend spricht sich der Stadtrat für die Weiterbearbeitung der Resultate und für die Entwicklung konkreter Massnahmen in den einzelnen Lebensfeldern aus. Hingegen erachtet er den Nutzen des Labels "Kinderfreundliche Stadt" als zu gering. Die entsprechenden Kosten sollen direkt in Massnahmen zum Wohle der Kinder einfliessen und nicht für das Durchlaufen des Prozesses aufgewendet werden. (SRB 2025/40)

Die Stadtratsbeschlüsse sind online aufgeschaltet.

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