• Die Anmeldung ist verbindlich und bis Ende des Schuljahres gültig.
• Ein Betreuungsmodul wird eröffnet, wenn auf Beginn des Schuljahres mindestens vier Anmeldungen vorliegen. Wird die Mindestanzahl nicht erreicht, werden die angemeldeten Schülerinnen und Schüler einem anderen Betreuungsstandort zugewiesen.
• Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich.
• Jeder Monat wird nach Anzahl schulpflichtiger Wochentage berechnet. Schulferien, Feiertage sowie von den Erziehungsbereichtigen gemeldeten Schulanlässe wie Klassenlager, Schulreisen, Sporttage, Weiterbildungstage, Projekttage oder Projektwochen werden bei der Berechnung in Abzug gebracht. Tritt ein Kind während des Monats ein Angebot an, erfolgt die Verechnung aufgrund des Eintrittsdatums.
• Zusätzlich besuchte Module werden nachträglich in Rechnung gestellt.
• Die Betreuungsmodule können grundsätzlich nur auf Ende jedes Monats unter Einhaltung einer 30-tägigen Frist schriftlich gekündigt werden.