Weichen die Leistungen einer Schülerin oder eines Schülers über längere Zeit von den Klassenlernzielen ab und können die Grundansprüche nicht erreicht werden, können angepasste Lernziele festgelegt werden.
Dabei handelt es sich nicht um eine generelle Lernzielbefreiung, sondern um eine Anpassung der Grundansprüche mit Blick auf die Stärken und Schwächen des Kindes. Die Zielerreichung wird wie bei allen anderen Schülerinnen und Schülern regelmässig und den vereinbarten Lernzielen des Standortgesprächs entsprechend überprüft. Sie zeigt der Lehrperson und den Lernenden den Leistungsstand bezüglich der formulierten Lernziele und die Fortschritte während einer bestimmten Zeit auf. Die Ergebnisse werden in die Gesamtbeurteilung des Kindes integriert.
Wenn in einem Fachbereich angepasste Lernziele festgelegt wurden, erfolgt keine Benotung in diesem Fachbereich. Der Verzicht wird im Zeugnis unter «Bemerkungen» vermerkt. Es wird ein Lernbericht erstellt.