Als Ergänzung zum Regelunterricht besteht ein Angebot in vielen nichtdeutschen Sprachen – der Unterricht in Heimatlicher Sprache und Kultur HSK. In diesem Unterricht erweitern zweisprachige Kinder und Jugendliche die Kompetenzen in ihrer Muttersprache (Erstsprache). Zudem erwerben sie sich Kenntnisse über ihre Herkunftskultur, z. B. über Geschichte, Geografie, Literatur und Traditionen. Der HSK-Unterricht wird entweder von den Botschaften, bzw. Konsulaten der Herkunftsländer oder von privaten Trägerschaften organisiert und finanziert. Der Unterricht kann in der Regel vom Kindergarten an besucht werden. Die Anmeldung erfolgt über die Eltern oder Erziehungsberechtigten.