Die Zuteilung der Kinder in die Schulen erfolgt nach dem Reglement Schülerzuteilung und obliegt der Geschäftsleitung Bildung. Die Einteilung der Schülerinnen und Schüler in die Klassen erfolgt durch die Schulleitung.
Bei der Schul- und Klasseneinteilung wird auf die Länge und Gefährlichkeit des Schulwegs und eine ausgewogene Zusammensetzung der Klassen geachtet. Auch die Verteilung der Geschlechter, die Leistungsfähigkeit, der individuelle Förderbedarf sowie die soziale und sprachliche Herkunft der Schülerinnen und Schüler wird berücksichtigt.