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Zahnbehandlungen

Die Schülerinnen und Schüler müssen jedes Jahr zum Zahnarzt. Der zahnärztliche Vorsorgeuntersuch ist obligatorisch. Die Eltern oder Erziehungsberechtigten erhalten jedes Jahr von der Schule einen Gutschein für den Vorsorgeuntersuch ihrer Kinder. Der Untersuch ist kostenlos, wenn die Zahnkontrolle bei einer eidg. dipl. Zahnärztin oder einem eidg. dipl. Zahnarzt in der Schweiz durchgeführt wird.

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