Die Fragestunde ist ein Instrument des Parlaments, um dem Stadtrat periodisch Fragen von allgemeinem Interesse über Gemeindeangelegenheiten stellen zu können. In der Regel wird zweimal jährlich eine Fragestunde durchgeführt.
Eine Fraktion besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Parlamentsmitglieder, die der gleichen Partei angehören, bilden eine Fraktion. Mitglieder zweier oder mehrerer Parteien können eine gemeinsame Fraktion bilden. Die Aufnahme parteiloser oder einer anderen Partei angehörender Parlamentsmitglieder ist zulässig. Bei der Wahl der Kommissionen und der Geschäftsleitung sind die Fraktionen angemessen zu berücksichtigen. In der Regel hat jede Fraktion Anspruch auf mindestens einen Sitz in jeder Kommission.
Fraktionserklärungen können von jeder Fraktion abgegeben werden. Es gilt eine Redezeit von max. fünf Minuten.