Die Sitzungen des Parlaments sind öffentlich. Das Parlament schliesst die Öffentlichkeit aus, wenn überwiegende öffentliche oder private Interessen gemäss Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) dies erfordern. Die Sitzungen der Kommissionen einschliesslich der Protokolle und Sitzungsunterlagen sind nicht öffentlich.
Die Parlamentsmitglieder informieren bei Amtsantritt und jeweils auf Beginn des neuen Amtsjahrs die Parlamentsdienste schriftlich über folgende aktuelle Interessenbindungen: Berufliche Tätigkeiten, Tätigkeiten in Führungs- und Aufsichtsgremien von Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des privaten und öffentlichen Rechts mit Sitz in der Schweiz oder im Ausland, Beteiligungen an Organisationen des privaten Rechts, die mindestens 5 % des Gesellschaftskapitals oder des Stimmrechts umfassen, dauernde Leitungs- und Beratungsfunktionen für kommunale, kantonale, schweizerische und ausländische Interessengruppen, Mitwirkung in Kommissionen und anderen Organen des Bunds, des Kantons, der Gemeinden und in Organen von Rechtsträgern der interkommunalen Zusammenarbeit und regelmässige Vertragsbeziehungen mit der Stadt Wetzikon.
Die Parlamentsdienste veröffentlichen die Interessenbindungen auf der Webseite des Parlaments.
Wird ein Ordnungsantrag gestellt und von der Mehrheit der Stimmenden unterstützt, zum Beispiel ein Antrag auf Verschiebung der Schlussabstimmung oder auf Abbruch oder Unterbrechung der Sitzung oder Verlängerung der Redezeit, so wird die Beratung der Sache bis zur Erledigung des Ordnungsantrags ausgesetzt. Das Parlament kann zu jedem Zeitpunkt den Abbruch der Diskussion beschliessen. In diesem Fall wird das Wort nur noch den Mitgliedern erteilt, welche ein Votum angemeldet haben, sowie auf Verlangen einer Vertreterin oder einem Vertreter des Stadtrats, der kommissionsreferierenden und der erstunterzeichneten Person eines parlamentarischen Vorstosses.