Zur Wahl stehen die von den Parlamentsmitgliedern, den Fraktionen oder der Interfraktionellen Konferenz vorgeschlagenen wählbaren Personen. Werden mehr Personen vorgeschlagen, als Sitze zu besetzen sind, wird die Wahl geheim durchgeführt. Im ersten und zweiten Wahlgang gilt das absolute Mehr, im dritten Wahlgang das relative Mehr.
Das Parlament wählt das Parlamentspräsidium, die Vizepräsidien, die Stimmenzählenden, die Kommissionspräsidien und die Kommissionsmitglieder. Die Fraktionspräsidien werden von den Fraktionen selbst bestimmt.